Umgang mit positiven Schnelltestergebnissen

Quarantäne und PCR-Test
Im Auftrag des Gesundheitsamtes und des Staatlichen Schulamtes weise ich nochmals darauf hin, dass wir jeden positiv getesteten Schüler dem Gesundheitsamt melden. Der Schüler muss sich umgehend in Quarantäne begeben und unverzüglich einen PCR-Test durchführen lassen. Teststellen sind unter www.corona-test-hessen.de abrufbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Dölle, Schulleiter

08.09.2021