Testhefte und 3G-Regel für Elternabende

Testhefte mit Lichtbild
Die Testhefte, die die Schülerinnen und Schüler für private Zwecke nutzen, sind bislang nur mit einem Kinderausweis, Personalausweis oder Schülerausweis gültig. Um die Nutzung zu vereinfachen, ist es bis zur Jahrgangsstufe 6 jetzt möglich, ein Lichtbild in das Testheft zu kleben, das im Sekretariat mit dem Schulstempel versehen wird. Damit können die Schülerinnen und Schüler belegen, dass das Testheft ihnen gehört.

Lediglich in den Präventionswochen (zwei Wochen nach den Sommer- und Herbstferien) testen wsir dreimal pro Woche (montags, mittwochs, freitags). In allen anderen Wochen testen wir montags und donnerstags. Das negative Testergebnis, das im Testheft bescheinigt wird, ist am gesamten Wochenende für private Zwecke nutzbar.

Weitere Informatiosnen zum Testheft finden Sie unter folgendem Link:

Einführung eines Testheftes für Schule und Alltag | Hessisches Kultusministerium (hessen.de)

3G-Regel für Elternabende
Generell gilt an unserer Schule die 3G-Regel für Elternabende! Bringen Sie bitte zu den Elternabenden die Impf-, Genesenen- bzw. Testbescheinigung des Bürgerschnelltests mit. Ein Schnelltest am Arbeitsplatz kann auch akzeptiert werden. Eine Bescheinigung des Arbeitsgebers muss hierbei vorgelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Dölle, Schulleiter

21.09.2021