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Schulportal Hessen  

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Kalender 8 Tage Übersicht  

   

Kontakt  

Biebertalschule
Schulweg 3
36145 Hofbieber

Tel. 06657-608900
Fax: 06657-6089029

Kontakt:

   

Rechtliche Informationen  

   

Archiv Kalenderjahr 2022

"Ist mein Kind schulfähig?"

Aufgrund der Lockerung der Coronaregeln kann die Veranstaltung zum Thema "Ist mein Kind schulfähig?" nun doch noch stattfinden.
Der neue Termin ist am 5.5.2022 um 19.00 Uhr in der Aula der Biebertalschule.
Wir freuen uns über eine rege Teilnahme.

Sylvia Falkenhahn

INFORMATIONEN zum Schulstart nach den Osterferien

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

heute wurde ein neuer Stundenplan veröffentlicht. Er ist in der Untis-Mobile-App einsehbar. Er gilt ab Montag, den 25.04.2022.

Am Montag nach den Osterferien bietet die Mensa keinen Pausenverkauf an. Die Mittagessenausgabe erfolgt aber wie gewohnt.

Am nächsten Donnerstag, den 28.04.2022, findet wieder der Girls'& Boys' Day für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 statt. Dabei sollen Schülerinnen in männertypische Berufe und die Schüler in frauentypische Berufe reinschnuppern. Die teilnehmenden SchülerInnen informieren bitte direkt nach den Osterferien Ihre Klassenleitungen, falls noch nicht geschehen.

Regina Bittorf

Stellvertretende Schulleiterin

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Hygieneplan 10.0

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

wie im letzten Beitrag angekündigt, möchten wir Sie an dieser Stelle über den neuen Hygieneplan 10.0 informieren. Er gilt ab dem 2. Mai 2022.

Er ist angehängt und enthält Informationen zum Testen, zu Hygienemaßnahmen, zum Tragen einer medizinischen Maske, zum Lüften, zum Infektionsschutz beim Sport- und Musikunterricht uvm.

Die wichtigsten Änderungen in Kurzform:

  • Die Vorlage eines Negativnachweises zur Teilnahme am Präsenzunterricht ist nicht mehr erforderlich. Allen Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften sowie dem sonstigen Personal werden wöchentlich zwei Antigen-Selbsttests für die freiwillige Testung zu Hause zur Verfügung gestellt.
  • Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske in Schulen besteht ebenfalls nicht mehr. Im Fall einer Infektion wird weiterhin empfohlen, in der betroffenen Klasse oder Lerngruppe für den Rest der Woche medizinische Masken zu tragen.
  • Der Mindestabstand wird aufgehoben und der Unterricht im regulären Klassen- oder Kursverband, einschließlich lerngruppenübergreifender AG-Angebote, ist wieder möglich; gleiches gilt für den regulären Ganztagsbetrieb.
  • Sonderregelungen für den Pausenbetrieb sind nicht mehr erforderlich.
  • Die Nahrungsmittelzubereitung und Lebensmittelverarbeitung im Unterricht kann wieder in vollem Umfang erfolgen.
  • Sport- und Musikunterricht können wieder ohne Einschränkungen stattfinden.

Regina Bittorf

Stellv. Schulleiterin

 

Download: Hygieneplan10.0.pdf

Maskenpflicht bei der Schülerbeförderung zunächst bis zum 29.04.2022

Wir möchten hiermit darüber informieren, dass die bisherige Regelung zur Maskenpflicht in der Schülerbeförderung weiterhin (zunächst bis 29.4.22) bestandskräftig bleibt.

Das bedeutet, dass während der Schülerbeförderung Masken (OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil) getragen werden müssen.

„…Das Land Hessen hat in Verbindung mit dem Infektionsschutzgesetz die Verordnung zum Basisschutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus (Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung - CoBaSchuV -) mit Wirkung ab 02.04.2022 erlassen.

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 CoBaSchuV ist das Tragen einer OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil in den Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs verpflichtend; das Tragen einer Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil wird empfohlen.

Diese Regelung ist analog im freigestellten Schülerverkehr (FSV) des Landkreises Fulda umzusetzen. Die oben beschriebene Maskenpflicht gilt ebenfalls für die freigestellte Schülerbeförderung im Klassenverbund (beispielweise bei Schwimmbadfahrten)….“

Landkreis Fulda

Pädagogischer Tag im Zeichen der Digitalisierung

Das Kollegium der Biebertalschule bildete sich am 30.03.2022 im Rahmen eines pädagogischen Tags im Bereich der digitalen Medien fort. Organisiert wurde der pädagogische Tag von der „Arbeitsgruppe Digitalisierung“ unter der Leitung von Hr. Löbel.

Der Medienberater Hr. Braun, Mitarbeiter des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Fulda, referierte zu der Thematik „Aufbau eines Medienbildungskonzepts“.

In Gruppen arbeiteten die Kolleginnen und Kollegen intensiv an der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Schwerpunkt hierbei war das Lernen mit digitalen und über digitale Medien.

Beeindruckende Ergebnisse präsentierte das Kollegium am Ende des Tages: Videoanalysen von Trampolinsprüngen (Sportunterricht), ein digitales Quiz zum Thema „Comics“ (Deutschunterricht), Inkreis und Umkreis mit „GeoGebra“ (Mathematikunterricht) und medial aufbereitete Übungen im Schriftspracherwerb (Anfangsunterricht Deutsch).

Weiterlesen: Pädagogischer Tag im Zeichen der Digitalisierung

Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,

es wurden nun weitere Informationen bezüglich des weiteren Umgangs mit den Corona-Regeln veröffentlicht.

Alle Einzelheiten können Sie im angehängten Elternbrief des Kultusministers nachlesen.

Das weitere Vorgehen ist im Wesentlichen in zwei Abschnitte unterteilt.

Ab Montag, den 4. April 2022, gilt Folgendes:

  • Keine Maskenpflicht mehr in den Schulen, also auch nicht mehr auf den Fluren und Gängen. Das freiwillige Aufsetzen einer Maske bleibt selbstverständlich möglich. Darüber entscheidet jede und jeder Einzelne für sich selbst. Nach einem Infektionsfall in der Klasse oder einer Lerngruppe empfehlen wir das Maskentragen insbesondere im Unterrichtsraum.
  • Der Testrhythmus von drei verpflichtenden Testungen pro Woche für nicht geimpfte und nicht genesene Schülerinnen und Schüler sowie nicht geimpfte und nicht genesene Lehrkräfte bleibt zunächst bestehen. Die bisherigen Ausnahmen von der Testpflicht gelten fort. Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler sowie geimpfte und genesene Lehrkräfte können sich freiwillig testen.
  • Bei einem Infektionsfall in der Klasse oder einer Lerngruppe werden in der betreffenden Woche tägliche Tests empfohlen.
  • Bis zum Freitag, den 29. April 2022, werden die in der Schule erfolgten Testungen weiter in das Testheft eingetragen.

Ab Montag, den 2. Mai 2022, ist Folgendes geplant:

  • Die Testpflicht wird auch in den Schulen aufgehoben. Allen Schülerinnen und Schülern sowie dem Personal werden wöchentlich zwei Tests für die freiwillige Testung zu Hause zur Verfügung gestellt. Diese Tests erhalten sie in den Schulen.
  • Für Anfang Mai 2022 ist außerdem geplant, einen neuen Hygieneplan 10.0 in Kraft zu setzen. Sonderregelungen für den Pausen- oder Ganztagsbetrieb sollen nach jetzigem Planungsstand wegfallen.

Wir werden Sie hier über weitere Änderungen informieren.

29.03.2022

Regina Bittorf

Stellv. Schulleiterin

 

Download: Ministerschreiben an Eltern, Schülerinnen und Schüler 28.03.2022

Kuchenverkauf und Spenden für die Ukraine

Betroffen von dem Leid ukrainischer Familien, entschloss sich die Klasse R10b zu einer Hilfsaktion in der Biebertalschule. Zusammen mit ihrer Klassenlehrerin Fr. Petter organisierten die Schülerinnen und Schüler einen Kuchenverkauf. Leckere selbst gebackene Kuchen und Muffins wurden am Freitag, 25.03.2022, in der großen Pause zum Verkauf angeboten. Zudem standen Spendendosen bereit.

Die Hilfsaktion brachte den beeindruckenden Betrag von

490,- €

ein. Dieser Betrag wurde von der Klasse R10b im Anschluss an den Kuchenverkauf bei einem Bankinstitut eingezahlt und wird unverzüglich der „Aktion-Deutschland-Hilft“ zugutekommen.

Ein herzliches Dankeschön an alle, die diese Aktion so großzügig unterstützt haben!

Weiterlesen: Kuchenverkauf und Spenden für die Ukraine

Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

derzeit werden in der Politik die weiteren Maßnahmen, die ab dem 20. März gelten sollen, diskutiert.

Um allzu kurzfristige Veränderungen in den Schulen zu vermeiden, werden vorerst die meisten bestehenden Regeln beibehalten, wie z.B.

  • Keine Maskenpflicht am Sitzplatz
  • dreimal wöchentliche Tests für nicht geimpfte und nicht genesene Schüler und Schülerinnen.

Voraussichtlich ab dem 4. April werden neue Regeln greifen, über die wir Sie hier in der nächsten Woche informieren werden. Wir hoffen natürlich auf eine Entspannung der pandemischen Lage und auf daraus resultierende Lockerungen.

 

Regina Bittorf

Stellvertretende Schulleiterin